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Medicox - Behandlungskosten

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Die Behandlungskosten - Wer bezahlt die Behandlung?

Gehört Ihre Erkrankung zu denjenigen Krankheitsbildern, bei denen eine Behandlung mit hyperbarem Sauerstoff zum medizinischen Standard zählt (Behandlungskatalog der europäischen Konsensuskonferenz in Lille 1994), erfolgt Bezuschussung der Behandlungskosten im Allgemeinen durch Ihre Krankenkasse. Die hyperbare Sauerstofftherapie gehört jedoch nicht zu den kassenärztlichen Regelleistungen. Dies bedeutet, dass Ihre Krankenkasse im Einzelfall über die Kostenerstattung vor Beginn der Behandlung entscheiden muss. Dazu müssen Sie eine genaue Diagnose Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes sowie eine Auflistung der bisher bei Ihnen durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.

 

Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten der HBO-Therapie?

Die Kostenübernahme erfolgt als Einzelfallentscheidung der gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungen.

Bei Berufen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte, Lehrer usw.) ist die hyperbare Sauerstofftherapie anerkannt und beihilfefähig.

Die privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften (bei Arbeitsunfällen), Unfallversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.

 

Welche Unterlagen müssen bei der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung beigefügt werden?

Ihre Krankenkasse benötigt für die Entscheidung zur Kostenübernahme bereits vor Behandlungsbeginn folgende Unterlagen:

  • ein Befundbericht mit Diagnose

  • Angaben über die bisherige Therapie

Bei Problemwundenpatienten sollten aktuelle Befunde des Gefäßstatus, sowie Blutzuckerwerte vorliegen. Bei HNO-Patienten mit Innenohrstörungen sind die Ergebnisse der HNO-Diagnostik (z. B. ein Audiogramm) erforderlich. Wenn die Erkrankung länger als 10 Wochen besteht, sollten neurologische oder orthopädische Untersuchungsbefunde beigefügt werden.

Sollten Sie noch an weiteren Informationen interessiert sein, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind Ihnen gerne behilflich!